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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - L 9 SF 1/01 SV   

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https://dejure.org/2006,25962
LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - L 9 SF 1/01 SV (https://dejure.org/2006,25962)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2006 - L 9 SF 1/01 SV (https://dejure.org/2006,25962)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - L 9 SF 1/01 SV (https://dejure.org/2006,25962)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Verzugszinsen sowie von Prozesszinsen im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück; Existenz einer allgemeinen Pflicht zur Verzinsung von (rückständigen) Geldleistungen im Bereich des Sozialrechts; Zahlung von Verzugszinsen in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - L 9 SF 1/01
    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) für den Bereich der Verzugszinsen von diesem Grundsatz Ausnahmen für das durch ein Gleichordnungsverhältnis gekennzeichnete Leistungserbringerrecht zugelassen hat (vgl. hierzu z. B. Urteil vom 03. August 2006 - B 3 KR 7/06 R -, zitiert nach juris), liegt eine den dortigen Fallkonstellationen vergleichbare Fallgestaltung hier nicht vor.
  • LSG Berlin, 19.02.1997 - L 9 Z 5/95

    Vermögen; Sozialversicherung; Beitrittsgebiet; DDR; Liegenschaft;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - L 9 SF 1/01
    Zur Begründung seiner Klage trägt der Kläger im Wesentlichen vor: Wie das Landessozialgericht (LSG) Berlin in seinem Urteil vom 19. Februar 1997 - L 9 Z 5/95 - (abgedruckt in DtZ 1997, 301 ff.) in einem vergleichbaren Fall bereits entschieden habe, seien die Verzugsregelungen des BGB analog auf die verspätete Zahlung des Verkaufserlöses anzuwenden, weil das SVVermG insoweit eine Regelungslücke enthalte und dem Zahlungsanspruch vertragliche bzw. vertragsähnliche Beziehungen mit eher zufälligem Bezug zum Sozialrecht zu Grunde lägen.
  • LSG Sachsen, 15.02.2011 - L 6 SF 47/09
    Etwas anderes könne nur gelten, wenn zum Beispiel Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit in Großverfahren mitwirkten, so dass eine Beeinträchtigung der Haushaltsführung unterstellt werden könne (Hinweis auf LSG Berlin, Beschluss vom 18.01.2001, Az. L 9 SF 1/01 ERi).
  • BSG, 30.07.2007 - B 10 SF 2/07 B
    L 9 SF 1/01 SV (LSG Berlin-Brandenburg).
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